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Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Sparguthaben 2025 mit 2,75% zu verzinsen. Damit beläuft sich der Deckungsgrad der Stiftung voraussichtlich auf 112,6%.
Die AVENA-Versicherten kommen somit in den Genuss einer deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz (1,25%) liegenden Verzinsung, wodurch ihre Vorsorgeguthaben sich verbessern.
Die gezahlte jährliche Verzinsung steht im Einklang mit den von AVENA ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Geschäftstätigkeit und zur Sicherung des Fortbestands der Stiftung.
Der Stiftungsrat ist einhellig der Ansicht, dass AVENA mit dieser Strategie langfristig bessere Ergebnisse erzielen und die Zukunft der Stiftung sichern wird.
Das AVENA-Team steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung (https://www.lpp-avena.ch/de/kontakt).
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.
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