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Mitgliedschaft

Hat der Arbeitgeber eine Beitragspflicht oder kann er diese auch ein paar Jahre aufschieben?

Im Falle einer obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen sowohl der Arbeitgeber als auch die versicherte Person ihre Beiträge gemäss der unterzeichneten Anschlussvereinbarung entrichten.

Kann ich weiter in die 2. Säule einzahlen, wenn ich nach 65 weiterarbeite?

Wenn Sie nach 65 noch weiterarbeiten, können Sie entsprechend den reglementarischen Bestimmungen weiter Beiträge in die Pensionskasse einzahlen.

Was passiert, wenn ich länger arbeiten darf/möchte?

Das Reglement sieht vor, dass die Altersversicherung mit dem Einverständnis des Arbeitgebers bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, längstens bis 70 Jahre weitergeführt werden kann. In diesem Fall setzen der Arbeitgeber und die arbeitnehmende Person die Zahlung ihrer Sparbeiträge fort.

Mir wurde gekündigt. Kann ich trotzdem bei AVENA versichert bleiben? Was sind die Bedingungen?

Sie finden alle Informationen unter Praktische Informationen im «Informationsschreiben Weiterversicherung gemäss Artikel 47a».

Wie kann ich einen Eintritt bzw. einen Austritt melden?

Sie finden die entsprechenden Formulare unter Dokumente.

Austritt

Kann man mehrere BVG-Konten haben und das Altersguthaben über mehrere Jahre gestaffelt in Kapitalform beziehen, um so die Steuerlast zu senken?

Der Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung ist mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verbunden. Mit Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann die versicherte Person bei einer Teilpensionierung einen Teil ihrer Altersleistungen vorbeziehen. Die Höhe des Bezugs richtet sich nach der Reduktion des Beschäftigungsgrads. Der Rentenbezug kann dabei in bis zu drei Schritten erfolgen.
Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können ihre Freizügigkeitsleistung auf maximal zwei Freizügigkeitskonten bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen transferieren.
 

Welche Voraussetzungen gelten für einen Vorbezug, wenn man sich selbstständig machen will? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Muss der Vorbezug der Steuer gemeldet werden und falls ja, wo?

Ein Vorbezug des Vorsorgekapitals ist möglich, wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen. Der BVG-Vorbezug wird einmalig im Bezugsjahr getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert (Kanton Waadt: 1/5 des ordentlichen Steuersatzes). Auch bei der Direkten Bundessteuer erfolgt die Besteuerung zu 1/5 des ordentlichen Tarifs. Die Vorsorgeeinrichtung muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Auszahlung der Kapitalleistungen melden. Dies entbindet die versicherte Person jedoch nicht von der Pflicht, der kantonalen Steuerbehörde den Vorbezug mitzuteilen.

Kann ich meine Freizügigkeitsleistung nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses auf zwei Freizügigkeitskonten übertragen?

Das ist möglich, sofern es sich dabei um zwei Konten bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen handelt.

Kann ich mir mein gesamtes Vorsorgeguthaben der 2. Säule auszahlen lassen, wenn ich die Schweiz definitiv verlasse? Falls ja, wann und wie muss ich AVENA darüber informieren?

Ihr Arbeitgeber informiert uns über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Anschliessend schicken wir Ihnen das Formular «Zusatz zur Austrittserklärung» zu. Dort können Sie angeben, dass Sie die Schweiz definitiv verlassen. Sie müssen dem Formular die entsprechenden Nachweise beilegen, unter anderem Ihre Abmeldebestätigung der Schweizer Einwohnerkontrolle, gegebenenfalls die Aufhebung Ihrer Arbeitsbewilligung und die Wohnsitzbescheinigung Ihres neuen Wohnsitzlands.

Wo kann ich meinen Vorsorgeplan einsehen?

Sie können Ihren Vorsorgeplan in Ihrem Online-Portal abrufen. Sie haben Ihre Zugangsdaten verloren? Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.

Wird mir mein Alterskapital ausbezahlt, wenn ich auswandere?

Bei einem definitiven Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat (Island, Norwegen) ist eine Barauszahlung des gesamten Freizügigkeitskapitals nicht mehr möglich, wenn Sie im entsprechenden Zielland dem Versicherungsobligatorium (z. B. der Sozialversicherung in Frankreich) unterstehen. Nur der überobligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung darf ausbezahlt werden. Der gemäss BVG obligatorische Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden. Dieses Guthaben können Sie sich dann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters als Altersleistung bar auszahlen lassen.
-    Wenn Sie in einen Nicht-EU-/EFTA-Staat auswandern, können Sie dagegen die Barauszahlung des gesamten Freizügigkeitskapitals verlangen. 

Administrative Änderungen

Ich habe meine Zugangsdaten für das PK-Cockpit verloren. Was muss ich tun?

Kontaktieren Sie Ihre AVENA-Vorsorgeberaterin bzw. Ihren AVENA-Vorsorgeberater oder mailen Sie uns über unser Kontaktformular auf www.lpp-avena.ch.

Wie kann ich meinen Mitgliedschaftsvertrag anpassen lassen?

Bitte kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter für Informationen zu diesem Thema.

Erwerb von Wohneigentum

Wie viel kann ich im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbeziehen?

Sie können Ihren Vorsorgeplan in Ihrem Online-Portal abrufen. Sie haben Ihre Zugangsdaten verloren? Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.

Welches Formular muss ich für einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung ausfüllen?

Sie finden das entsprechende Formular unter Dokumente.

Wie wirkt sich ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung auf meine Vorsorgeleistungen aus?

Sie finden diese Information in Ihrem Online-Portal. Sie haben Ihre Zugangsdaten verloren? Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.