Gespeichert von tanguy.nicole@bcv.ch am Mo., 04.03.2024 - 14:23

Wenn Sie Ihr Pensum von 100% auf 80% reduzieren, können Sie – wenn Sie älter als 58 Jahre sind – den versicherten Lohn bei 100% beibehalten. Wenn Sie jünger als 58 Jahre sind oder wenn Sie bereits mit einem Pensum von 80% arbeiten, leisten Sie Beiträge auf der Basis des gemeldeten AHV-Lohns zu 80%. Je nach persönlicher Situation kann eine allfällige Vorsorgelücke durch einen freiwilligen Einkauf geschlossen werden.