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Das Reglement sieht vor, dass die Altersversicherung mit dem Einverständnis des Arbeitgebers bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, längstens bis 70 Jahre weitergeführt werden kann. In diesem Fall setzen der Arbeitgeber und die arbeitnehmende Person die Zahlung ihrer Sparbeiträge fort.

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