Grosser Anklang für Informationsabende zur Pensionierung und zur beruflichen Vorsorge

Altersrente oder Kapital? Pensionierung mit 58 oder mit 65? Was versteht man unter einem Einkauf? Im November 2025 organisierte AVENA eine Videokonferenz und zwei Präsenzveranstaltungen, um die Versicherten über die berufliche Vorsorge und die Pensionierung im Allgemeinen zu informieren. Wie immer gab es ganz viele Fragen, und zwar von den online zugeschalteten Versicherten genauso wie von den Teilnehmenden vor Ort.

Bei einer kürzlich durchgeführten Studie der Hochschule Luzern konnte nur eine von 100 teilnehmenden Personen zehn Fragen zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz richtig beantworten. Mit dieser Aussage eröffnete der Moderator Valère Gogniat die beiden Informationsabende, die AVENA für ihre Versicherten organisiert hat. Anders gesagt: Das Thema ist für niemanden einfach, und alle Fragen sind legitim. Die Experten von AVENA haben die allgemeineren Punkte überflogen und vor allem die komplexen Aspekte vertieft: Wie funktioniert eine Pensionskasse? Was ist der Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem versicherten Lohn? Was ist der Koordinationsabzug? Wie kann ich mein Altersguthaben berechnen? Was ist das Alterskapital? Diese und weitere Fragen beschäftigten die Teilnehmenden der beiden Informationsabende zur Pensionierung respektive zur beruflichen Vorsorge, die als Präsenzveranstaltung stattfanden sowie online übertragen und auf Video aufgezeichnet wurden.

Besonders gross ist der Informationsbedarf wenn es um den Bezug der BVG-Guthaben bei der Pensionierung geht: «Soll ich mich für die Altersrente oder für das Kapital entscheiden?» Wie so oft bei der beruflichen Vorsorge «gibt es keine allgemeingültige Antwort. Dieser Entscheid ist höchst persönlich und hängt von den Lebensumständen jeder und jedes Einzelnen ab», so Christian Caperos, Mitglied der Geschäftsleitung von AVENA. Er hat die Vor- und Nachteile der beiden Auszahlungsformen zusammengefasst (siehe Online-Tabelle auf Französisch [S. 9 und 10]) . In beiden Fällen ist der Steueraspekt nicht unbedeutend: Die Rente wird zu 100% als steuerbares Einkommen angerechnet, das Kapital wird als Vermögen versteuert. Francis Bouvier, der Verwalter von AVENA, hat einige für diesen wichtigen Entscheid ausschlaggebende Kriterien genannt: «Das wichtigste Kriterium ist die Gesundheit, aber auch die Familie, der Lebensstandard, die Fähigkeit, ein Budget aufzustellen und ein Vermögen zu verwalten, allgemeine Steuerfragen und vieles mehr sind zu berücksichtigen.» Übrigens sind auch Mischformen zwischen Rente und Kapitalauszahlung möglich, diese müssen aber individuell ausgearbeitet werden.


Die knifflige Frage der Einkäufe
Ob online oder vor Ort, eine Frage brannte den Teilnehmenden ganz besonders unter den Nägeln: Jene der Einkäufe, diesen freiwilligen Beiträgen an die Pensionskasse, mit denen man Vorsorgelücken schliessen kann. Solche Lücken sind heutzutage gar nicht mehr so selten, weil die berufliche Laufbahn bei manchen weniger geradlinig verläuft als früher und durch Sabbaticals, Elternzeit, Teilzeitarbeit und andere berufliche oder private Veränderungen unterbrochen wird. Jeder Einkauf bessert das Vorsorgeguthaben und damit auch die versicherten Leistungen auf und kann zudem, so betont Christian Caperos, von den Steuern abgezogen werden. Der Experte von AVENA erinnert auch daran, dass die Vorsorgeguthaben zu dem jährlich vom Stiftungsrat festgelegten Zinssatz verzinst werden. Ferner erstattet die AVENA im Gegensatz zu manch anderer Pensionskasse im Todesfall den Betrag jedes Einkaufs vollumfänglich an die Berechtigten. 

Der Einkauf hat also zweifelsohne viele Vorteile, ist gemäss den Experten von AVENA aber auch an ein paar spezifische Bedingungen geknüpft. So kann er zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem effektiven Pensionierungsdatum getätigt werden, ein Bezug in Kapitalform ist aber erst drei Jahre nach dem Einkauf möglich. Deshalb wird Versicherten, die sich für den Kapitalbezug entscheiden, geraten, den Einkauf spätestens drei Jahre vor der Pensionierung zu tätigen. Ferner können Beträge aus der (bereits steuerbefreiten) 3. Säule nicht für einen Einkauf in die 2. Säule verwendet werden. 

Hingegen können ab 2026 Einkäufe in die 3. Säule getätigt werden, aber auch hier sind einige Voraussetzungen zu beachten. «Damit können in Zukunft rückwirkend Beiträge für die vergangenen zehn Jahre eingezahlt werden. Im Jahr 2026 können jedoch erst Beitragslücken von 2025 ausgeglichen werden. Dies schränkt die Attraktivität natürlich noch etwas ein», relativiert Christian Caperos.

Die 3. Säule – ein zusätzlicher Trumpf
Was tun, wenn bereits alle Möglichkeiten eines Einkaufs in die 2. Säule ausgeschöpft sind? «Mit dem Arbeitgeber einen neuen Vorsorgeplan oder eine Lohnerhöhung aushandeln ... oder in die private Vorsorge investieren», rät der Experte von AVENA. Und genau zu dieser privaten Vorsorge – zur 3. Säule – wurden ebenfalls einige Fragen gestellt.

Wie viele 3a-Lösungen darf man bei Banken oder Versicherungen abschliessen? «Manche Kantone erlauben maximal zwei, im Kanton Waadt sind drei bis fünf erlaubt», so Olivier Reymond, Vorsorgeexperte bei der BCV, der zum Informationsabend im Musée des Beaux-Arts in Lausanne eingeladen war. Er erklärt, dass diese Frage auch «von den Beziehungen» abhängt, die man mit der Steuerverwaltung pflegt. Bemerkenswert ist, dass vor allem im Live-Chat spezifische Fragen zur Situation der Grenzgänger und von Personen, die die Schweiz nach der Pensionierung verlassen wollen, gestellt wurden.

Gute Planung ist die halbe Zukunft
Last but not least gibt es bei der beruflichen Vorsorge auch Fristen, die eine wichtige, oft unterschätzte Rolle spielen. Die beiden AVENA-Abende waren eine gute Gelegenheit, sich wieder einmal einige davon ins Gedächtnis zu rufen. Um die erste Altersrente beziehen zu können, muss man mindestens 58 Jahre alt sein. Endet die berufliche Tätigkeit früher, so endet gleichzeitig auch die Beitragspflicht, und das Guthaben wird auf einem Freizügigkeitskonto angelegt. Das erforderliche Einkommen muss also über die Ersparnisse sichergestellt werden.

Ein 3.-Säule-Konto kann jederzeit eröffnet werden, solange ein Erwerbseinkommen erzielt und AHV-Beiträge überwiesen werden. Dies gilt allerdings nur bis zum Alter von 70 Jahren.

Um diese Fristen einzuhalten und die Pensionierung optimal vorzubereiten, empfehlen die Experten von AVENA, sich an den folgenden Meilensteinen zu orientieren: Ab 40 Jahren sollte man seine Versicherungsdeckung bei Invalidität oder Tod prüfen, die Tilgung einer allfälligen Hypothek innerhalb von 10 bis 15 Jahren vorbereiten (falls ein Teil der 2. Säule für Immobilienzwecke aufgewendet wurde) und, falls möglich, in eine oder mehrere gebundene Dritte Säule(n) – Säule 3a genannt – einzahlen. Ab 50 sollte man die Pensionierung planen, ein Maximum an Einkäufen in die Pensionskasse tätigen und entscheiden, ob man den Wohnsitz behalten will. Ab 60 sollte man jederzeit bereit sein, in Rente zu gehen, weil der exakte Zeitpunkt der Pensionierung durch gesundheitliche oder wirtschaftliche Probleme beeinflusst und nicht immer genau geplant werden kann.

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Weitere Informationen finden Sie in der 30-minütigen Videozusammenfassung Wie sie Ihre berufliche Vorsorge optimieren. Olivier Reymond, Vorsorgespezialist bei der BCV, und Nicolas Colozier, Aktuar bei AVENA, gehen auf die oben erwähnten Fragen ein und erläutern die weiteren Entwicklungsperspektiven des Schweizer Rentensystems sowie dessen Herausforderungen. Ein ernstzunehmendes Thema, das uns alle betrifft.

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Die Replays und die Vorträge können über die nachstehenden Links abgerufen werden: