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Mitteilung
AVENA hat das Geschäftsjahr mit einem Deckungsgrad von 112,6% (ungeprüft) und einer Rendite von 6,29% abgeschlossen.
Ihre Bilanzsumme beläuft sich auf rund CHF 3,2 Milliarden.
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Letztes Jahr haben Sie drei neue Mitglieder in den AVENA‑Stiftungsrat gewählt. Diese haben ihr Amt am 1. Januar 2024 angetreten. Zeit also, die drei neuen Stiftungsräte näher kennenzulernen!
>Delphine Saleres-Deney, Leiterin Administration und Finanzen, Garden Center Schilliger
Warum wollten Sie Teil des Stiftungsrats werden?
Mir ist es sehr wichtig, dass wir den künftigen Generationen eine stabile und sichere finanzielle Zukunft gewährleisten. Ich begeistere mich für alles, was mit sozialer Verantwortung, nachhaltiger Entwicklung und Gleichbehandlung zu tun hat. Als Mitglied des AVENA-Stiftungsrats kann ich genau dazu direkt beitragen. Ich bringe meine Kenntnisse und meine 20-jährige Berufserfahrung ein, um dabei zu helfen, strategische Entscheidungen hinsichtlich der Zukunft der Renten zu treffen. Als Arbeitnehmervertreterin in der Pensionskasse meines vorherigen Arbeitgebers konnte ich ausserdem mein Wissen rund um die berufliche Vorsorge vertiefen.
Welche Aufgaben haben Sie im Stiftungsrat?
Ich nehme an den Sitzungen des Stiftungsrats teil und bin Mitglied der Marketing- und Kommunikationskommission sowie der Immobilienkommission. Ich wirke unter anderem an der Ausarbeitung und der Überwachung der Anlagepolitik mit. Dabei achten wir darauf, dass diese in Einklang mit den langfristigen Zielen der Stiftung steht. Ausserdem beteilige ich mich an der Beurteilung der Chancen und Risiken und der Überwachung der globalen Anlageperformance der Stiftung. Als Stiftungsratsmitglied möchte ich die Interessen aller Versicherten vertreten und ihre Gleichbehandlung sicherstellen.
Welche Herausforderungen erwarten Sie?
Eine der grössten Herausforderungen besteht sicherlich im steten Wandel des Anlageumfelds: Das Identifizieren und Ergreifen von Chancen bei gleichzeitiger Risikominimierung stellt daher einen laufenden Prozess dar. Besonders am Herzen liegt mir dabei die in Sachen verantwortungsbewusstes Investieren angewandte Strategie, insbesondere was die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) bei der Anlagetätigkeit der Stiftung angeht. Wir müssen auch künftige wirtschaftliche und reglementarische Herausforderungen im Auge behalten, die die finanzielle Stabilität von AVENA beeinträchtigen könnten. Ein Beispiel hierfür ist der Immobilienbereich. Wir müssen sichergehen, dass unser Immobilienbestand den von uns eingegangenen Nachhaltigkeitsverpflichtungen entspricht und dass er immer mit den neuesten gesetzlichen Vorgaben im Einklang ist.
Wo sehen Sie AVENA in zehn Jahren?
In zehn Jahren sehe ich AVENA als Leader im Pensionskassensektor. Als Stiftung, die für die umsichtige und innovative Verwaltung ihrer Anlagen und für ihre solide finanzielle Performance anerkannt ist. Deshalb ist es auch so wichtig, bereits jetzt eine Strategie für verantwortungsbewusstes Investieren umzusetzen, um die Zukunft der Rentenbeziehenden von morgen zu sichern. Ich bin davon überzeugt, dass wir bis dahin unseren Einfluss- und Wirkungsbereich weiter vergrössert haben werden und einer stetig wachsenden Zahl von Versicherten hochwertige Pensionskassenlösungen anbieten werden.
Im Herbst 2024 wurden im dritten Jahr in Folge die Informationsabende von AVENA abgehalten
Im Herbst 2024 wurden im dritten Jahr in Folge die Informationsabende von AVENA abgehalten. Alle drei Anlässe fanden grossen Anklang: Die beiden Präsenzveranstaltungen und die Videokonferenz wurden insgesamt von über 250 Versicherten besucht und es wurden viele Fragen gestellt. Ganz offensichtlich ist der Informationsbedarf zum Thema «Schweizer Vorsorgesystem» gross, genauso wie der Wunsch, seine Vorsorge frühzeitig zu planen. Dieses Mal gab es drei verschiedene Themenabende: Die erste AVENA-Informationsveranstaltung war dem Thema «Ihre berufliche Vorsorge im Fokus» gewidmet und wurde als Präsenz- und Onlineveranstaltung angeboten. Nahezu 120 Fragen wurden eingereicht: Das spricht Bände! Nur wenige Tage später fanden die Informationsabende zum Thema «Wie Sie Ihre berufliche Vorsorge optimieren» statt. Erstmals gab es dazu auch eine Online-Veranstaltung in deutscher Sprache, die auf grosses Interesse stiess. In Lausanne schliesslich fand der Informationsabend «Ihre Rente im Fokus» statt. An dieser in französischer Sprache abgehaltenen Präsenzveranstaltung nahmen Versicherte aller Altersklassen aus dem ganzen Kanton teil.
Allgemeines und spezifische Vorteile von AVENAEine Reihe von Fragen zeigten, dass der Bedarf an allgemeinen Informationen zum Schweizer Vorsorgesystem gross ist. Ab wann kann man sich frühpensionieren lassen? Was muss ich tun, wenn ich in fünf Jahren in Rente gehen möchte? Wie wird der Umwandlungssatz berechnet und wie weit kann er gesenkt werden? Welcher Lohn ist für die Berechnung meiner AHV-Rente massgebend, wenn ich ein Jahr vor der Pensionierung meinen Arbeitgeber wechsle? Viele Versicherte wollten auch wissen, was die AVENA Fondation BCV 2e pilier Besonderes zu bieten hat. Dies gab uns die Gelegenheit, einige unserer besonderen Vorteile hervorzuheben. Etwa die Tatsache, dass die Stiftung gemäss ihren Statuten den Umwandlungssatz nicht unvermittelt senken darf. Oder der Umstand, dass bei Tod des Versicherten vor Erreichen des Referenzalters die von ihm getätigten Einkäufe, abzüglich der Vorbezüge an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.TeilpensionierungViele Fragen aus dem Publikum betrafen die verschiedenen Möglichkeiten der Teilpensionierung. Kann ich Altersleistungen beziehen und weiter arbeiten? In welchen Kantonen ist es in steuerlicher Hinsicht am interessantesten, mein Alterskapital zu beziehen und zu «parkieren», wenn ich meinen Ruhestand im Ausland verbringen möchte? Kann ich mit 55 Jahren in Rente gehen? Werden meine Lebenshaltungskosten mit 66 gleich hoch sein wie mit 86? Aus diesen Fragen geht hervor, dass viele Versicherte auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters ihre Berufstätigkeit nicht schlagartig aufgeben wollen, sondern schrittweise in Rente gehen möchten – sei es aus finanziellen Gründen oder zur Wahrung ihrer sozialen Kontakte.Vielfältige EinkaufsmöglichkeitenAuch die zahlreichen Fragen zu den Einkäufen, also zu den freiwilligen Beitragszahlungen, zeugen von höchst unterschiedlichen und teilweise komplexen Situationen und Bedürfnissen. Bis wann kann man Einkäufe tätigen? Wie kann man Einkäufe tätigen, wenn man mehreren voneinander unabhängigen Berufstätigkeiten nachgeht? Wie lassen sich mögliche Einkäufe simulieren? Die Vorträge von Francis Bouvier, Verwalter von AVENA, und Olivier Reymond, Vorsorgespezialist bei der BCV, lieferten den Teilnehmenden neben wichtigen grundlegende Informationen auch diverse Tools und Tipps: zum Lesen des Vorsorgeausweises, zur Erstellung eines Budgets, zur Einhaltung wichtiger Fristen, zum gestaffelten Bezug von Vorsorgeleistungen usw.Interaktivität«Handy zur Hand, fertig, los!» Die AVENA-Abende stehen ganz im Zeichen der Interaktivität. Die Versicherten können Ihre Fragen anonym stellen und an Schnellumfragen wie «Wie viele von Ihnen haben bereits ein Vorsorgebudget erstellt?» teilnehmen. Solche Umfragen zeigen, dass sich die Leute oft die gleichen Fragen stellen bzw. die gleichen Zweifel hegen, selbst wenn jede Situation besonders ist. Daher sind diese Informationsabende so nützlich: Sie helfen, das Wesentliche im Auge zu behalten. Bis zur nächsten Ausgabe im Herbst 2025! Mehr dazuDie Replays, die Vorträge sowie FAQ der Versicherten können über die nachstehenden Links abgerufen werden:
Das auf ESG-Analysen spezialisierte Unternehmen Conser kommt in seinem unabhängigen Bericht zum Schluss, dass AVENA besser als ihre Benchmark abschneidet. Die von AVENA ergriffenen Massnahmen tragen Früchte und bilden eine gute Grundlage für die nächsten Schritte, namentlich die vom Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP empfohlene Ausarbeitung eines Nachhaltigkeitsberichts.
Der AVENA-Stiftungsrat hatte 2022 beschlossen, das Portfolio der Stiftung unter dem Gesichtspunkt des verantwortungsbewussten Investierens zu analysieren, um sich bestmöglich für die Zukunft zu positionieren. Mit dieser Analyse beauftragte AVENA das unabhängige ESG-Beratungs- und Prüfungsunternehmen Conser. Dieses analysierte, inwiefern die Anlagen von AVENA Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Kriterien (ESG) berücksichtigen. Fazit: Das AVENA-Portfolio schnitt mit der Note A– besser ab als die Benchmark (Note B). Die Bewertungsskala reicht dabei von D (schlecht) bis A+ (sehr gut).
Conser stützt sich bei seiner Analyse auf eine Bewertungsmethode, anhand derer sich verschiedene Portfolios vergleichen lassen, das sogenannte ESG Consensus®-Modell. Dieses gibt einen Überblick über die Nachhaltigkeit eines Portfolios, so Conser. «Bei der Analyse werden alle Basiswerte bewertet. Die Gesamtnote zeigt, wie nachhaltig das Portfolio im Durchschnitt ist. Die Exponierung gegenüber schwerwiegenden Kontroversen, sensiblen Sektoren und dem Klimawandel fliesst ebenfalls in die Bewertung mit ein.» Conser berücksichtigte bei der Analyse des AVENA-Portfolios lediglich die Aktien und Obligationen, d. h. rund 2/3 der Anlagen im Portfolio. Im Bericht erhielt AVENA für die Obligationen im Portfolio die Note A und für die Aktien die Note A–. Die indirekten Immobilienanlagen des Portfolios werden vom Immobilienspezialisten Signa-Terre analysiert.
In seinem Bericht hebt Conser überdies hervor, dass das AVENA-Portfolio die internationalen Standards in puncto Korruptionsbekämpfung, Umweltschutz, Menschenrechte etc. im Vergleich zur Benchmark überdurchschnittlich erfüllt. Auch hat es eine geringere Exponierung gegenüber kontroversen Sektoren wie Alkohol, GVO, Kernkraft und Pornografie. Die Analyse der Klimaauswirkungen des Portfolios zeigt ausserdem, dass AVENA ein geringeres Exposure gegenüber fossilen Brennstoffen aufweist als die Benchmark. So liegt das CO2-Exposure des AVENA-Portfolios, d. h. das Verhältnis der Emissionen zum Umsatz der Unternehmen, in die das Portfolio investiert, unter 12%.
Diese Bewertungen sind «das Ergebnis der konstruktiven Diskussionen zwischen dem AVENA-Stiftungsrat und der BCV als Vermögensverwalterin», so Francis Bouvier, Verwalter der AVENA. AVENA ist somit bestens positioniert, um die nächsten Schritte einzuleiten. «Der Bericht dient als Grundlage für unsere langfristige Nachhaltigkeitsstrategie und die Nachhaltigkeitsmessung.»
AVENA beabsichtigt, eine Nachhaltigkeits-Charta zu erarbeiten, und wird ab diesem Jahr, wie vom ASIP empfohlen, einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.
Ergebnisse Amtsperiode 2024–2028
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 21. September 2023 wurden die Stimmen für die Wahlen des AVENA-Stiftungsrats ausgezählt.
Wir freuen uns, Ihnen die Stiftungsratsmitglieder für die Amtsperiode 2024–2028 bekanntzugeben:
Dominique Blanchard
VCT Vector Gestion SA
Geschäftsführer
Giovanni Chiusano
Fiduciaire Fidinter SA
Yvan Henzer
Libra Law SA
Alexandre Pahud
Fondation Michel Torche
Generalsekretär
François Pugliese
ELITE SA
CEO
Catherine Vogt
Hesperia SA
Bruno Chappuis
European Broadcasting Union
Senior Sports Rights Manager
Cosette Hausammann
Protocol SA
Leiterin Finanzen und Administration
Claudine Eveline Imhof
Proactif ouvertures Formation Sàrl
Co-Leiterin Digitale Schulungen
Claude Rey
FidAlp Audit SA
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Sylvain Rochat
Hervest Fiduciaire SA
Geschäftsführer – Diplomierter Steuerexperte
Delphine Saleres-Deney
Garden Center Schilliger SA
Leiterin Administration und Finanzen
Der neue Stiftungsrat wurde an der AVENA-Biennale, die am 4. Oktober im Olympischen Museum in Lausanne stattfand, vorgestellt.
Wir wünschen dem neuen Stiftungsrat viel Erfolg!
Altersrente oder Kapital? Pensionierung mit 58 oder mit 65? Was versteht man unter einem Einkauf?
Im November 2025 organisierte AVENA eine Videokonferenz und zwei Präsenzveranstaltungen, um die Versicherten über die berufliche Vorsorge und die Pensionierung im Allgemeinen zu informieren. Wie immer gab es ganz viele Fragen, und zwar von den online zugeschalteten Versicherten genauso wie von den Teilnehmenden vor Ort.
Bei einer kürzlich durchgeführten Studie der Hochschule Luzern konnte nur eine von 100 teilnehmenden Personen zehn Fragen zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz richtig beantworten. Mit dieser Aussage eröffnete der Moderator Valère Gogniat die beiden Informationsabende, die AVENA für ihre Versicherten organisiert hat. Anders gesagt: Das Thema ist für niemanden einfach, und alle Fragen sind legitim. Die Experten von AVENA haben die allgemeineren Punkte überflogen und vor allem die komplexen Aspekte vertieft: Wie funktioniert eine Pensionskasse? Was ist der Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem versicherten Lohn? Was ist der Koordinationsabzug? Wie kann ich mein Altersguthaben berechnen? Was ist das Alterskapital? Diese und weitere Fragen beschäftigten die Teilnehmenden der beiden Informationsabende zur Pensionierung respektive zur beruflichen Vorsorge, die als Präsenzveranstaltung stattfanden sowie online übertragen und auf Video aufgezeichnet wurden.Besonders gross ist der Informationsbedarf wenn es um den Bezug der BVG-Guthaben bei der Pensionierung geht: «Soll ich mich für die Altersrente oder für das Kapital entscheiden?» Wie so oft bei der beruflichen Vorsorge «gibt es keine allgemeingültige Antwort. Dieser Entscheid ist höchst persönlich und hängt von den Lebensumständen jeder und jedes Einzelnen ab», so Christian Caperos, Mitglied der Geschäftsleitung von AVENA. Er hat die Vor- und Nachteile der beiden Auszahlungsformen zusammengefasst (siehe Online-Tabelle auf Französisch [S. 9 und 10]) . In beiden Fällen ist der Steueraspekt nicht unbedeutend: Die Rente wird zu 100% als steuerbares Einkommen angerechnet, das Kapital wird als Vermögen versteuert. Francis Bouvier, der Verwalter von AVENA, hat einige für diesen wichtigen Entscheid ausschlaggebende Kriterien genannt: «Das wichtigste Kriterium ist die Gesundheit, aber auch die Familie, der Lebensstandard, die Fähigkeit, ein Budget aufzustellen und ein Vermögen zu verwalten, allgemeine Steuerfragen und vieles mehr sind zu berücksichtigen.» Übrigens sind auch Mischformen zwischen Rente und Kapitalauszahlung möglich, diese müssen aber individuell ausgearbeitet werden.Die knifflige Frage der EinkäufeOb online oder vor Ort, eine Frage brannte den Teilnehmenden ganz besonders unter den Nägeln: Jene der Einkäufe, diesen freiwilligen Beiträgen an die Pensionskasse, mit denen man Vorsorgelücken schliessen kann. Solche Lücken sind heutzutage gar nicht mehr so selten, weil die berufliche Laufbahn bei manchen weniger geradlinig verläuft als früher und durch Sabbaticals, Elternzeit, Teilzeitarbeit und andere berufliche oder private Veränderungen unterbrochen wird. Jeder Einkauf bessert das Vorsorgeguthaben und damit auch die versicherten Leistungen auf und kann zudem, so betont Christian Caperos, von den Steuern abgezogen werden. Der Experte von AVENA erinnert auch daran, dass die Vorsorgeguthaben zu dem jährlich vom Stiftungsrat festgelegten Zinssatz verzinst werden. Ferner erstattet die AVENA im Gegensatz zu manch anderer Pensionskasse im Todesfall den Betrag jedes Einkaufs vollumfänglich an die Berechtigten. Der Einkauf hat also zweifelsohne viele Vorteile, ist gemäss den Experten von AVENA aber auch an ein paar spezifische Bedingungen geknüpft. So kann er zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem effektiven Pensionierungsdatum getätigt werden, ein Bezug in Kapitalform ist aber erst drei Jahre nach dem Einkauf möglich. Deshalb wird Versicherten, die sich für den Kapitalbezug entscheiden, geraten, den Einkauf spätestens drei Jahre vor der Pensionierung zu tätigen. Ferner können Beträge aus der (bereits steuerbefreiten) 3. Säule nicht für einen Einkauf in die 2. Säule verwendet werden. Hingegen können ab 2026 Einkäufe in die 3. Säule getätigt werden, aber auch hier sind einige Voraussetzungen zu beachten. «Damit können in Zukunft rückwirkend Beiträge für die vergangenen zehn Jahre eingezahlt werden. Im Jahr 2026 können jedoch erst Beitragslücken von 2025 ausgeglichen werden. Dies schränkt die Attraktivität natürlich noch etwas ein», relativiert Christian Caperos.Die 3. Säule – ein zusätzlicher TrumpfWas tun, wenn bereits alle Möglichkeiten eines Einkaufs in die 2. Säule ausgeschöpft sind? «Mit dem Arbeitgeber einen neuen Vorsorgeplan oder eine Lohnerhöhung aushandeln ... oder in die private Vorsorge investieren», rät der Experte von AVENA. Und genau zu dieser privaten Vorsorge – zur 3. Säule – wurden ebenfalls einige Fragen gestellt.Wie viele 3a-Lösungen darf man bei Banken oder Versicherungen abschliessen? «Manche Kantone erlauben maximal zwei, im Kanton Waadt sind drei bis fünf erlaubt», so Olivier Reymond, Vorsorgeexperte bei der BCV, der zum Informationsabend im Musée des Beaux-Arts in Lausanne eingeladen war. Er erklärt, dass diese Frage auch «von den Beziehungen» abhängt, die man mit der Steuerverwaltung pflegt. Bemerkenswert ist, dass vor allem im Live-Chat spezifische Fragen zur Situation der Grenzgänger und von Personen, die die Schweiz nach der Pensionierung verlassen wollen, gestellt wurden.Gute Planung ist die halbe ZukunftLast but not least gibt es bei der beruflichen Vorsorge auch Fristen, die eine wichtige, oft unterschätzte Rolle spielen. Die beiden AVENA-Abende waren eine gute Gelegenheit, sich wieder einmal einige davon ins Gedächtnis zu rufen. Um die erste Altersrente beziehen zu können, muss man mindestens 58 Jahre alt sein. Endet die berufliche Tätigkeit früher, so endet gleichzeitig auch die Beitragspflicht, und das Guthaben wird auf einem Freizügigkeitskonto angelegt. Das erforderliche Einkommen muss also über die Ersparnisse sichergestellt werden.Ein 3.-Säule-Konto kann jederzeit eröffnet werden, solange ein Erwerbseinkommen erzielt und AHV-Beiträge überwiesen werden. Dies gilt allerdings nur bis zum Alter von 70 Jahren.Um diese Fristen einzuhalten und die Pensionierung optimal vorzubereiten, empfehlen die Experten von AVENA, sich an den folgenden Meilensteinen zu orientieren: Ab 40 Jahren sollte man seine Versicherungsdeckung bei Invalidität oder Tod prüfen, die Tilgung einer allfälligen Hypothek innerhalb von 10 bis 15 Jahren vorbereiten (falls ein Teil der 2. Säule für Immobilienzwecke aufgewendet wurde) und, falls möglich, in eine oder mehrere gebundene Dritte Säule(n) – Säule 3a genannt – einzahlen. Ab 50 sollte man die Pensionierung planen, ein Maximum an Einkäufen in die Pensionskasse tätigen und entscheiden, ob man den Wohnsitz behalten will. Ab 60 sollte man jederzeit bereit sein, in Rente zu gehen, weil der exakte Zeitpunkt der Pensionierung durch gesundheitliche oder wirtschaftliche Probleme beeinflusst und nicht immer genau geplant werden kann.Möchten Sie mehr darüber erfahren? Weitere Informationen finden Sie in der 30-minütigen Videozusammenfassung Wie sie Ihre berufliche Vorsorge optimieren. Olivier Reymond, Vorsorgespezialist bei der BCV, und Nicolas Colozier, Aktuar bei AVENA, gehen auf die oben erwähnten Fragen ein und erläutern die weiteren Entwicklungsperspektiven des Schweizer Rentensystems sowie dessen Herausforderungen. Ein ernstzunehmendes Thema, das uns alle betrifft.Mehr dazuDie Replays und die Vorträge können über die nachstehenden Links abgerufen werden:
Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Sparguthaben 2025 mit 2,75% zu verzinsen. Damit beläuft sich der Deckungsgrad der Stiftung voraussichtlich auf 112,6%.
Die AVENA-Versicherten kommen somit in den Genuss einer deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz (1,25%) liegenden Verzinsung, wodurch ihre Vorsorgeguthaben sich verbessern.
Die gezahlte jährliche Verzinsung steht im Einklang mit den von AVENA ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Geschäftstätigkeit und zur Sicherung des Fortbestands der Stiftung.
Der Stiftungsrat ist einhellig der Ansicht, dass AVENA mit dieser Strategie langfristig bessere Ergebnisse erzielen und die Zukunft der Stiftung sichern wird.
Das AVENA-Team steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung (https://www.lpp-avena.ch/de/kontakt).
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.