Ja, das ist möglich. Der Übertrag von Säule-3a-Guthaben in die 2. Säule gilt als Übertragung einer Freizügigkeitsleistung und ist nicht steuerlich abzugsfähig. Entreprise checkbox Désactivé Profession libérales checkbox Désactivé Assurés checkbox Désactivé Fondation checkbox Désactivé Thème FAQ Freizügigkeit