Direkt zum Inhalt

Welche Voraussetzungen gelten für einen Vorbezug, wenn man sich selbstständig machen will? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Muss der Vorbezug der Steuer gemeldet werden und falls ja, wo?

Ein Vorbezug des Vorsorgekapitals ist möglich, wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen. Der BVG-Vorbezug wird einmalig im Bezugsjahr getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert (Kanton Waadt: 1/5 des ordentlichen Steuersatzes). Auch bei der Direkten Bundessteuer erfolgt die Besteuerung zu 1/5 des ordentlichen Tarifs. Die Vorsorgeeinrichtung muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Auszahlung der Kapitalleistungen melden.