Ich möchte meine Freizügigkeitsleistung zu AVENA übertragen. Wie lautet die Bankverbindung? Weiterlesen über Ich möchte meine Freizügigkeitsleistung zu AVENA übertragen. Wie lautet die Bankverbindung? Bitte kontaktieren Sie uns unter 021 212 22 00, damit wir Ihnen die Bankverbindung mitteilen können.
Ich möchte wissen, wie hoch mein Freizügigkeitsguthaben ist. Wie muss ich vorgehen? Weiterlesen über Ich möchte wissen, wie hoch mein Freizügigkeitsguthaben ist. Wie muss ich vorgehen? Sie können Ihren Vorsorgeplan in Ihrem Online-Portal abrufen. Sie haben Ihre Zugangsdaten verloren? Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Wo kann ich meinen Vorsorgeplan einsehen? Weiterlesen über Wo kann ich meinen Vorsorgeplan einsehen? Sie können Ihren Vorsorgeplan in Ihrem Online-Portal abrufen. Sie haben Ihre Zugangsdaten verloren? Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Kann ich meine Freizügigkeitsleistung nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses auf zwei Freizügigkeitskonten übertragen? Weiterlesen über Kann ich meine Freizügigkeitsleistung nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses auf zwei Freizügigkeitskonten übertragen? Das ist möglich, sofern es sich dabei um zwei Konten bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen handelt.
Kann man Guthaben der Säule 3a in die 2. Säule überführen? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dafür? Weiterlesen über Kann man Guthaben der Säule 3a in die 2. Säule überführen? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dafür? Ja, das ist möglich. Der Übertrag von Säule-3a-Guthaben in die 2. Säule gilt als Übertragung einer Freizügigkeitsleistung und ist nicht steuerlich abzugsfähig.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Vorbezug, wenn man sich selbstständig machen will? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Muss der Vorbezug der Steuer gemeldet werden und falls ja, wo? Weiterlesen über Welche Voraussetzungen gelten für einen Vorbezug, wenn man sich selbstständig machen will? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Muss der Vorbezug der Steuer gemeldet werden und falls ja, wo? Ein Vorbezug des Vorsorgekapitals ist möglich, wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen. Der BVG-Vorbezug wird einmalig im Bezugsjahr getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert (Kanton Waadt: 1/5 des ordentlichen Steuersatzes). Auch bei der Direkten Bundessteuer erfolgt die Besteuerung zu 1/5 des ordentlichen Tarifs. Die Vorsorgeeinrichtung muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Auszahlung der Kapitalleistungen melden.