Achtet AVENA bei der Anlage von Vorsorgegeldern auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung?
Unsere Anlagen erfolgen gemäss der Socially-Responsible-Investing-Strategie der BCV, die sich auf die folgenden fünf Massnahmen stützt:
• Unterzeichnung der United Nation Principles for Responsible Investments (UN PRI)
• Einsatz von ESG-Abstimmungsrichtlinien für die Anlagefonds (vor allem bei Schweizer Aktien)
• Anpassung der Ausschlussliste an jene des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK)
Wird mir mein Alterskapital ausbezahlt, wenn ich auswandere?
Bei einem definitiven Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat (Island, Norwegen) ist eine Barauszahlung des gesamten Freizügigkeitskapitals nicht mehr möglich, wenn Sie im entsprechenden Zielland dem Versicherungsobligatorium (z. B. der Sozialversicherung in Frankreich) unterstehen. Nur der überobligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung darf ausbezahlt werden. Der gemäss BVG obligatorische Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden.
Wie lange im Voraus muss ich der Stiftung mitteilen, dass ich meine Altersleistungen in Kapitalform beziehen möchte?
Falls Sie Ihre Altersleistungen ganz oder teilweise in Kapitalform beziehen möchten, können Sie uns das bis zum letzten Tag vor Ihrer Pensionierung mitteilen.