Die 2. Säule spielt in viele Lebensbereiche hinein, was sie relativ komplex macht. In diesem Bereich gehen wir auf einige Themen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ein.

 
Praktische Informationen

Hier finden Sie einige Informationen über die berufliche Vorsorge in der Schweiz.

Vorsorgeausweis

Beim Lesen des Vorsorgeausweises verliert man schnell den Durchblick, daher erläutern wir für Sie die wichtigsten Angaben.

 
Ein- und Austritt

Sie wechseln Ihren Arbeitgeber oder wollen sich im Ausland niederlassen: Was geschieht mit Ihrem Altersguthaben?

Steuervorteile

Sie haben die Möglichkeit, durch Einkäufe in die Pensionskasse Vorsorgelücken zu schliessen. Solche freiwilligen Einzahlungen verbessern nicht nur Ihre Altersleistungen, sondern haben zudem den Vorteil, dass sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange im Voraus muss ich der Stiftung mitteilen, dass ich meine Altersleistungen in Kapitalform beziehen möchte?

Falls Sie Ihre Altersleistungen ganz oder teilweise in Kapitalform beziehen möchten, können Sie uns das bis zum letzten Tag vor Ihrer Pensionierung mitteilen.

Wird mir mein Alterskapital ausbezahlt, wenn ich auswandere?

Bei einem definitiven Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat (Island, Norwegen) ist eine Barauszahlung des gesamten Freizügigkeitskapitals nicht mehr möglich, wenn Sie im entsprechenden Zielland dem Versicherungsobligatorium (z. B. der Sozialversicherung in Frankreich) unterstehen. Nur der überobligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung darf ausbezahlt werden. Der gemäss BVG obligatorische Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden. Dieses Guthaben können Sie sich dann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters als Altersleistung bar auszahlen lassen.
- Wenn Sie in einen Nicht-EU-/EFTA-Staat auswandern, können Sie dagegen die Barauszahlung des gesamten Freizügigkeitskapitals verlangen.

Achtet AVENA bei der Anlage von Vorsorgegeldern auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung?

Unsere Anlagen erfolgen gemäss der Socially-Responsible-Investing-Strategie der BCV, die sich auf die folgenden fünf Massnahmen stützt:
• Unterzeichnung der United Nation Principles for Responsible Investments (UN PRI)
• Einsatz von ESG-Abstimmungsrichtlinien für die Anlagefonds (vor allem bei Schweizer Aktien)
• Anpassung der Ausschlussliste an jene des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK)
• Einbindung der ESG-Kriterien in den Anlageprozess durch die Wahl von ESG-Anlageuniversen (Indizes), ohne dass bei der Performance oder beim Risiko Kompromisse eingegangen werden
• Beitrag zum Klimaschutz durch Ausschluss von Unternehmen, deren Erträge zu einem bedeutenden Teil von Kohle abhängen

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