Kann ich mir mein gesamtes Vorsorgeguthaben der 2. Säule auszahlen lassen, wenn ich die Schweiz definitiv verlasse? Falls ja, wann und wie muss ich AVENA darüber informieren?

Gespeichert von tanguy.nicole@bcv.ch am Mo., 04.03.2024 - 14:08

Ihr Arbeitgeber informiert uns über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Anschliessend schicken wir Ihnen das Formular «Zusatz zur Austrittserklärung» zu. Dort können Sie angeben, dass Sie die Schweiz definitiv verlassen. Sie müssen dem Formular die entsprechenden Nachweise beilegen, unter anderem Ihre Abmeldebestätigung der Schweizer Einwohnerkontrolle, gegebenenfalls die Aufhebung Ihrer Arbeitsbewilligung und die Wohnsitzbescheinigung Ihres neuen Wohnsitzlands.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Vorbezug, wenn man sich selbstständig machen will? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Muss der Vorbezug der Steuer gemeldet werden und falls ja, wo?

Gespeichert von tanguy.nicole@bcv.ch am Mo., 04.03.2024 - 13:26

Ein Vorbezug des Vorsorgekapitals ist möglich, wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen. Der BVG-Vorbezug wird einmalig im Bezugsjahr getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert (Kanton Waadt: 1/5 des ordentlichen Steuersatzes). Auch bei der Direkten Bundessteuer erfolgt die Besteuerung zu 1/5 des ordentlichen Tarifs. Die Vorsorgeeinrichtung muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Auszahlung der Kapitalleistungen melden.

Wird mir mein Alterskapital ausbezahlt, wenn ich auswandere?

Gespeichert von avenaadmin am Do., 03.02.2022 - 16:07

Bei einem definitiven Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat (Island, Norwegen) ist eine Barauszahlung des gesamten Freizügigkeitskapitals nicht mehr möglich, wenn Sie im entsprechenden Zielland dem Versicherungsobligatorium (z. B. der Sozialversicherung in Frankreich) unterstehen. Nur der überobligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung darf ausbezahlt werden. Der gemäss BVG obligatorische Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden.