Was versteht man unter einem Einkauf?
Ein Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung in die 2. Säule, die dazu dient, Vorsorgelücken zu schliessen. Ein Einkauf ist höchstens bis zu den im Vorsorgeplan vorgesehenen Maximalleistungen möglich.
Ein Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung in die 2. Säule, die dazu dient, Vorsorgelücken zu schliessen. Ein Einkauf ist höchstens bis zu den im Vorsorgeplan vorgesehenen Maximalleistungen möglich.
Die Höhe der Altersrente erhält man, indem man das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem Umwandlungssatz multipliziert.
Für die Berechnung des maximal möglichen Einkaufs wird der Lohn zum Zeitpunkt des Einkaufs herangezogen. Sie können direkt in Ihrem PK-Cockpit eine Simulation durchführen.
Ja, Sie haben bis zum Tag vor Ihrer Pensionierung Zeit, um sich zu entscheiden.
Die Anspruchsberechtigten sind in Artikel 33 des Vorsorgereglements definiert. Sie gelten als gesetzliche Erben. Gibt es keine gesetzlichen Erben, verbleibt das Todesfallkapital bei der Stiftung.
Kontaktieren Sie Ihre AVENA-Vorsorgeberaterin bzw. Ihren AVENA-Vorsorgeberater oder mailen Sie uns über unser Kontaktformular auf www.lpp-avena.ch.
Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung verpfänden, können Sie weiterhin Einkäufe in die 2. Säule tätigen.
Ja, das ist möglich. Der Übertrag von Säule-3a-Guthaben in die 2. Säule gilt als Übertragung einer Freizügigkeitsleistung und ist nicht steuerlich abzugsfähig.
AVENA stellt Ihnen eine Steuerbescheinigung über den getätigten Einkauf aus (Formular 21 EDP). Diese Bescheinigung müssen Sie der kantonalen Steuerbehörde vorlegen.
Um Vorsorgelücken zu vermeiden, sollten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Einkäufe in die 2. Säule tätigen und/oder in die 3. Säule einzahlen.