Ich habe meine Zugangsdaten für das PK-Cockpit verloren. Was muss ich tun?
Kontaktieren Sie Ihre AVENA-Vorsorgeberaterin bzw. Ihren AVENA-Vorsorgeberater oder mailen Sie uns über unser Kontaktformular auf www.lpp-avena.ch.
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Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung verpfänden, können Sie weiterhin Einkäufe in die 2. Säule tätigen.
Ja, das ist möglich. Der Übertrag von Säule-3a-Guthaben in die 2. Säule gilt als Übertragung einer Freizügigkeitsleistung und ist nicht steuerlich abzugsfähig.
AVENA stellt Ihnen eine Steuerbescheinigung über den getätigten Einkauf aus (Formular 21 EDP). Diese Bescheinigung müssen Sie der kantonalen Steuerbehörde vorlegen.
Um Vorsorgelücken zu vermeiden, sollten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Einkäufe in die 2. Säule tätigen und/oder in die 3. Säule einzahlen.
Im Falle einer obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen sowohl der Arbeitgeber als auch die versicherte Person ihre Beiträge gemäss der unterzeichneten Anschlussvereinbarung entrichten.
Im Todesfall werden die Pensionskasseneinkäufe abzüglich allfälliger Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) in Form eines Todesfallkapitals ausgezahlt. Bei Renteneintritt dienen die Einkäufe dazu, die Altersrente bis zum Tod der versicherten Person bzw. bis zum Tod des überlebenden Ehegatten aufzubessern.
Ein Vorbezug des Vorsorgekapitals ist möglich, wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen. Der BVG-Vorbezug wird einmalig im Bezugsjahr getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert (Kanton Waadt: 1/5 des ordentlichen Steuersatzes). Auch bei der Direkten Bundessteuer erfolgt die Besteuerung zu 1/5 des ordentlichen Tarifs. Die Vorsorgeeinrichtung muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Auszahlung der Kapitalleistungen melden.
Bei einer ledigen versicherten Person ohne Konkubinatspartner/in und ohne minderjährige Kinder entspricht das Todesfallkapital dem angesparten Altersguthaben. Muss die Vorsorgeeinrichtung eine Ehegatten-/Lebenspartnerrente und/oder eine Waisenrente ausrichten, wird der für die Finanzierung dieser Rente erforderliche Betrag vom Altersguthaben abgezogen. Der Restbetrag entspricht dann dem Todesfallkapital. Die freiwilligen Einkäufe der versicherten Person abzüglich der Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) sind in jedem Fall garantiert.
Sie können Ihre Altersvorsorge aus der 2. Säule verbessern, indem Sie freiwillige Einkäufe tätigen. Hierbei gilt es die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu beachten. Den maximal möglichen Einkaufsbetrag können Sie Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis entnehmen. Falls Sie wissen möchten, wie sich ein Einkauf auf Ihre Altersleistungen auswirkt, kontaktieren Sie am besten Ihre Vorsorgeberaterin oder Ihren Vorsorgeberater. Diese/r führt gerne eine unverbindliche Simulation für Sie durch und schickt Ihnen auf Wunsch ein Formular zur Beantragung eines Einkaufs.